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   VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664   

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VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664 (https://dejure.org/2013,32705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664 (https://dejure.org/2013,32705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. September 2013 - Au 6 K 12.1664 (https://dejure.org/2013,32705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widmung eines Eigentümerwegs; Klage eines Anliegers; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Abwägung; keine Verletzung in eigenen Rechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873

    Klagebefugnis für die Anfechtung einer Widmungsverfügung; Widmung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Belange der Anlieger (des gewidmeten Grundstücks) und die gestaltende Wirkung der Widmung auf Rechte und Pflichten der Anlieger in die Abwägung einzubeziehen (BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - Rn. 22).

    In Betracht kommen hierbei etwa das Recht auf Zugang oder Zufahrt zur Straße nach Maßgabe des Art. 17 BayStrWG, die Duldungspflichten für Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Straße nach Art. 29 BayStrWG sowie Reinigungs-, Räum- und Streupflichten nach Art. 51 Abs. 4 und 5 BayStrWG (BayVGH, U.v. 24.10.2002 a.a.O. Rn. 22).

    Gleiches gilt für die Frage, ob mit der Widmung im konkreten Fall Rechte und Pflichten verbunden sind, die der Klägerin auferlegt werden und die im Rahmen der Ermessensentscheidung möglicherweise hätten berücksichtigt werden müssen (s. hierzu auch BayVGH, U.v. 24.10.2002 a.a.O. Rn. 22).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Belange der Anlieger (des gewidmeten Grundstücks) und die gestaltende Wirkung der Widmung auf Rechte und Pflichten der Anlieger in die Abwägung einzubeziehen (BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - Rn. 22).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Ob eine Rechtsverletzung im konkreten Fall tatsächlich vorliegt, ist erst im Rahmen der Begründetheit der Klage zu prüfen (BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 12).

    Zwar kann regelmäßig aus diesem Recht, soweit es aus verfassungsrechtlicher Sicht des Art. 14 Abs. 1 GG überhaupt gewährleistet ist, in straßen- und wegerechtlicher Hinsicht für die Stellung des Straßenanliegers nichts hergeleitet werden (BVerfG, B.v. 10.6.2009 a.a.O.; BayVGH, B.v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 - BayVBl 2008, 276-278; BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84).

    Nicht erforderlich ist, dass der unter diese Normen zu subsumierende Sachverhalt tatsächlich vorliegt (BVerfG, B.v. 10.6.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 8 ZB 09.1065

    Anliegergebrauch; Zufahrtsverhältnisse; Straßenanlieger; Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Zwar kann regelmäßig aus diesem Recht, soweit es aus verfassungsrechtlicher Sicht des Art. 14 Abs. 1 GG überhaupt gewährleistet ist, in straßen- und wegerechtlicher Hinsicht für die Stellung des Straßenanliegers nichts hergeleitet werden (BVerfG, B.v. 10.6.2009 a.a.O.; BayVGH, B.v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 - BayVBl 2008, 276-278; BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84).

    Eine Verletzung des Eigentumsrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) ist insoweit ausgeschlossen, weil Art. 17 Abs. 1 BayStrWG eine unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - juris Rn. 5).

    Vielmehr erhält die Straße dadurch erstmals die Funktion als Verkehrsmittler (s. hierzu auch BayVGH, B.v. 19.8.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Die straßenrechtliche Widmung selbst hat nicht die rechtliche Kraft, die bauleitplanerische Konfliktbewältigung vorwegzunehmen oder gar verbindlich zu gestalten (s. hierzu auch BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24/91 - BVerwGE 94, 100-121).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Die Klagebefugnis ist nur zu verneinen, wenn beides offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise der Fall sein kann (BVerwG, U.v. 10.10.2001 - 6 C 8/01 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94

    Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Gelingt dies nach Auffassung der Klägerin nicht in ausreichender Weise, kann sie sich gegen die Straßenplanung wenden (s. hierzu auch VGH BW, U.v. 7.7.1994 - 5 S 679/94 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952

    Straßen- und Wegerecht: Sondernutzung // Drittschutz des Inhabers einer

    Auszug aus VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664
    Zwar kann regelmäßig aus diesem Recht, soweit es aus verfassungsrechtlicher Sicht des Art. 14 Abs. 1 GG überhaupt gewährleistet ist, in straßen- und wegerechtlicher Hinsicht für die Stellung des Straßenanliegers nichts hergeleitet werden (BVerfG, B.v. 10.6.2009 a.a.O.; BayVGH, B.v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 - BayVBl 2008, 276-278; BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84).
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